Ihre Freiheit im Alltag in Stade und Umgebung
Es gibt Gründe, die lassen vielen Menschen die alltäglichen Dinge nicht mehr so einfach oder sogar gar nicht mehr von der Hand gehen. Um trotzdem das Leben im eigenen häuslichen Umfeld genießen zu können, bieten Wir eine Vielzahl von unterstützenden und entlastenden Diensten an.
Wir kommen zu Ihnen in Ihre häusliche Umgebung und bieten Ihnen unsere Dienstleistungen im Haushalt und/ oder in der Betreuung an.
Unser Angebot richtet sich an Kundinnen und Kunden mit und ohne Pflegegrad.
Alle Leistungen werden nach Ihren Wünschen
und den häuslichen Gegebenheiten individuell auf Sie abgestimmt.
Unser Personal hat fundierte Grundkenntnisse in der Pflege und ist als Ersthelfer geschult.
Hilfe im Haushalt
Wir leisten ebenfalls Haushaltshilfe nach §38 über SGB V (die Krankenversicherung) nach ärztlicher Verordnung.
Hatten Sie z. B. einen Unfall und sind in der Phase der Genesung zu Hause oder benötigen Sie Unterstützung in der Zeit Ihrer Schwangerschaft, dann sind bis zu vier Wochen Hilfe im Haushalt nach ärztlicher Verordnung möglich.
In weiteren Hilfen
unterstützen wir Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, damit dieses gewohnte Umfeld möglichst lange auch ihr zu Hause bleiben kann.
So werden Kräfte geschont, die z.B. bei der Genesung oder die gerade beim Älterwerden in anderen Lebenssituationen benötigt werden.
Unsere Hilfen:
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Hilfe bei üblichen Reinigungsarbeiten
z.B. Trennen und Entsorgung des Abfalls, Spülen, Aufräumen, Reinigung des Bades & Toilette, Reinigung der Küche & des Wohn-
und Schlafbereichs, Beziehen von Betten, Staubsaugen, Nasswischen, Staubwischen -
Hilfe bei sporadisch auftretenden Reinigungsarbeiten
z.B. Reinigung der Schränke,
des Geschirrspülers oder der Waschmaschine, notwendige Durchführung eines Frühjahrsputzes -
Hilfe beim Einkaufen
Erstellen von Einkaufslisten, eines Speiseplans, Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, Verstauen der eingekauften Gegenstände in der Wohnung -
Pflege der Wäsche und Kleidung
Wäsche waschen, trocknen, bügeln, einsortieren in Schränke -
Begleitung
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere:
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte -
Beschäftigung
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere:
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht- Rhythmus
- Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung - Unterstützung bei Hobby und Spiel -
Beaufsichtigung der Pflegebedürftigen
Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, insbesondere:
- Anwesenheiten zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung
- bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben -
Hilfe bei der alltäglichen Korrespondenz mit öffentlichen Stellen
z.B. Versicherungen, Banken, Ämter -
Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
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Botengänge
z.B. zu Behörden, Post, Apotheke, Bücherei -
Hilfe bei organisatorischen Anforderungen
Hilfe bei einem pflegebedingten notwendig werdenden Umzug -
Neben den haushaltsnahen bieten wir ebenfalls private Leistungen an
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass es sich bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen um Leistungen handelt, die den unmittelbaren Lebensbereich des Pflegebedürftigen betreffen.
Der Entlastungsdienst ist ein nach
§§ 45 a-b SGB XI anerkannter Anbieter.
Durch die Anerkennung des Entlastungsdienstes von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des SGB XI, können Kunden die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von € 125,- monatlich wird dann erstattet.
(Voraussetzung ist, dass der Entlastungsbetrag nicht anderweitig genutzt wird, z.B. durch andere Anbieter, wie Tagespflege, Gruppenbetreuungsangebote oder Pflegedienste).
Durch eine Abtretungserklärung seitens der Kunden besteht die Möglichkeit, dass wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen.